KATAR

Sprachen:

Arabisch
Teilweise wird Englisch gesprochen

Wichtige Vokabeln:

Marhaba salam alekom (Hallo), maasalaama (Auf Wiedersehen), men fadlak (Bitte), maasalaama (Danke)

Anreise:

PKW: Während der Wintermonate sind die Straßen aus Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emirate nur teilweise befahrbar.
Flugzeug: Direktflüge von Deutschland nach Katar sind mit Gulf Air. Die nationale Fluggesellschaft heißt Qatar Air (www.qatarairways.com).
Schiffe: Einige Passagierschiffe laufen Doha an.

Einreisebestimmungen:

Allgemein ist ein Visum erforderlich. (Ausgenommen sind in der Regel Bürger aus den Arabischen Staaten, die mit einem gültigen Reisepass einreisen können). Staatsbürger aus Israel dürfen nach Katar nicht einreisen.

Zoll und
Einfuhrbestimmungen:

Tabak: Nur für den persönlichen Gebrauch.
Alkohol: Die Einfuhr von Alkohol ist verboten.
Waffen: Schusswaffen dürfen nur mit Genehmigung des Verteidigungsministeriums eingeführt werden.
Sonstiges: Parfüm nur für den persönlichen Gebrauch.

Reisen im Land:

PKW: Die Straßen sind während der Wintermonate nur zum Teil befahrbar. Mietwagen sind am internationalen Flughafen von Doha und in den großen Hotels erhältlich. Bei Vorlage des internationalen Führerscheins und nach dem Bestehen eines mündlichen Tests wird eine befristete Fahrerlaubnis ausgestellt.

Unterkunft:

Hotel: Es steht eine große Anzahl Hotels zur Verfügung.
Informationen erteilt die
Qatar National Hotels Company
200 Corniche Street
PO Box 2977
QA-Doha
Tel.: +974-485 77 77
Fax +974-483 89 35

Medizinische Vorsorge:

Teilweise wird eine Bescheinigung darüber, dass der Einreisende frei von Hepatitis B, Lepra, Typhus, Tuberkulose und Syphilis ist.
Hepatitis A und B können auftreten. Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt über Leishmaniase.
Wasser sollte vor dem Gebrauch gekocht werden. Milch sollte ebenfalls immer erst gekocht werden und ungekochte Milchprodukte sollten besser überhaupt nicht verzehrt werden. Fleisch, Fisch und Gemüse nur gut durchgebraten oder gekocht essen und Obst immer vor dem Verzehr schälen. Auf Schweinefleisch, Rohkostsalat und Mayonnaise sollten Sie besser verzichten.
Tollwut kann durch Tierbisse hervorgerufen werden. Wenden Sie sich im Fall eines Tierbisses sofort an einen Arzt. Zur Vorsorge sind Schutzimpfungen bei Ihrem Hausarzt erhältlich.
Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung ab.

Feiertage/Veranstaltungen:

2. Feb. (Eid al-Adha/Opferfest), 22. Feb. (Islamisches Neujahr), 27. Juni (Thronbesteigung von Seiner Majestät Emir Scheich Hamad Bin Khalifa Al-Thani), 3. Sep. (Unabhängigkeitstag), 12. Sep. (Himmelfahrt des Propheten), 14.-16. Nov. (Eid al-Fitr/Ende des Ramadan).

Strom:

240 V, 50 Hz oder 415 V, 50 Hz

Währung:

Katar Riyal (1 QR = 100 Dirham)

Wichtige Adressen:

Deutsche Botschaft
6 Al-Jazira al Arabiya Street
Fareej
Kholaib Area
PO Box 3064
QA-Doha
Tel.: +974-487 69 59 oder 487 61 31
Fax: +974-487 69 49

Botschaft des Staates Katar
Brunnenallee 6
53177 Bonn
Tel.: 0228-95 75 20
Fax: 0228-957 52 55

Generalkonsulat des Staates Katar
149B Route de Ferney
CH-1218 Grand-Saconnex
Tel.: +41-(022)-798 85 00
Fax: +41-(022)-791 04 85

Tipps:

Shopping: Der Kauf und Verkauf von Alkohol sind verboten. Die Geschäfte sind unterschiedlich geöffnet. Meist kann um den Preis einer Ware gehandelt werden.

Essen und Trinken: Eine besondere Spezialität des Landes ist das ägyptische Gericht Ful (Bohnenspeise). Oft wird auch Qahwa (gewürzter türkischer Kaffee) getrunken. In Doha stehen internationale Schnellimbissketten zur Verfügung.

Sonstiges: 10 % Trinkgeld sind üblich, wenn es nicht bereits in der Rechnung enthalten ist.

Do's and Don't's: Als Frau sollten Sie sich möglichst hochgeschlossen kleiden. Öffentliches Essen und Trinken sollte in der Fastenzeit vermieden werden. Zeigen Sie beim Sitzen nicht ihre Fußsohlen, dies gilt als Beleidigung.

Wussten Sie schon?

An den Stränden im Süden des Landes wird nach Perlen getaucht.


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