|
Sprachen:
|
Arabisch
Teilweise wird Englisch gesprochen
|
|
Wichtige Vokabeln:
|
Marhaba salam alekom (Hallo), maasalaama (Auf Wiedersehen), men
fadlak (Bitte), maasalaama (Danke)
|
|
Anreise:
|
PKW: Während der Wintermonate sind die Straßen aus Saudi
Arabien und den Vereinigten Arabischen Emirate nur teilweise befahrbar.
Flugzeug: Direktflüge von Deutschland nach Katar sind mit
Gulf Air. Die nationale Fluggesellschaft heißt Qatar Air (www.qatarairways.com).
Schiffe: Einige Passagierschiffe laufen Doha an.
|
|
Einreisebestimmungen:
|
Allgemein ist ein Visum erforderlich. (Ausgenommen sind in der
Regel Bürger aus den Arabischen Staaten, die mit einem gültigen
Reisepass einreisen können). Staatsbürger aus Israel dürfen
nach Katar nicht einreisen.
|
|
Zoll und
Einfuhrbestimmungen:
|
Tabak: Nur für den persönlichen Gebrauch.
Alkohol: Die Einfuhr von Alkohol ist verboten.
Waffen: Schusswaffen dürfen nur mit Genehmigung des Verteidigungsministeriums
eingeführt werden.
Sonstiges: Parfüm nur für den persönlichen Gebrauch.
|
|
Reisen im Land:
|
PKW: Die Straßen sind während der Wintermonate nur zum Teil
befahrbar. Mietwagen sind am internationalen Flughafen von Doha
und in den großen Hotels erhältlich. Bei Vorlage des internationalen
Führerscheins und nach dem Bestehen eines mündlichen Tests wird
eine befristete Fahrerlaubnis ausgestellt.
|
|
Unterkunft:
|
Hotel: Es steht eine große Anzahl Hotels zur Verfügung.
Informationen erteilt die
Qatar National Hotels Company
200 Corniche Street
PO Box 2977
QA-Doha
Tel.: +974-485 77 77
Fax +974-483 89 35
|
|
Medizinische Vorsorge:
|
Teilweise wird eine Bescheinigung darüber, dass der Einreisende
frei von Hepatitis B, Lepra, Typhus, Tuberkulose und Syphilis ist.
Hepatitis A und B können auftreten. Informieren Sie sich bei Ihrem
Hausarzt über Leishmaniase.
Wasser sollte vor dem Gebrauch gekocht werden. Milch sollte ebenfalls
immer erst gekocht werden und ungekochte Milchprodukte sollten besser
überhaupt nicht verzehrt werden. Fleisch, Fisch und Gemüse nur gut
durchgebraten oder gekocht essen und Obst immer vor dem Verzehr
schälen. Auf Schweinefleisch, Rohkostsalat und Mayonnaise sollten
Sie besser verzichten.
Tollwut kann durch Tierbisse hervorgerufen werden. Wenden Sie sich
im Fall eines Tierbisses sofort an einen Arzt. Zur Vorsorge sind
Schutzimpfungen bei Ihrem Hausarzt erhältlich.
Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung ab.
|
|
Feiertage/Veranstaltungen:
|
2. Feb. (Eid al-Adha/Opferfest), 22. Feb. (Islamisches Neujahr),
27. Juni (Thronbesteigung von Seiner Majestät Emir Scheich
Hamad Bin Khalifa Al-Thani), 3. Sep. (Unabhängigkeitstag),
12. Sep. (Himmelfahrt des Propheten), 14.-16. Nov. (Eid al-Fitr/Ende
des Ramadan).
|
|
Strom:
|
240 V, 50 Hz oder 415 V, 50 Hz
|
|
Währung:
|
Katar Riyal (1 QR = 100 Dirham)
|
|
Wichtige Adressen:
|
Deutsche Botschaft
6 Al-Jazira al Arabiya Street
Fareej
Kholaib Area
PO Box 3064
QA-Doha
Tel.: +974-487 69 59 oder 487 61 31
Fax: +974-487 69 49
Botschaft des Staates Katar
Brunnenallee 6
53177 Bonn
Tel.: 0228-95 75 20
Fax: 0228-957 52 55
Generalkonsulat des Staates Katar
149B Route de Ferney
CH-1218 Grand-Saconnex
Tel.: +41-(022)-798 85 00
Fax: +41-(022)-791 04 85
|
|
Tipps:
|
Shopping: Der Kauf und Verkauf von Alkohol sind verboten.
Die Geschäfte sind unterschiedlich geöffnet. Meist kann um den Preis
einer Ware gehandelt werden.
Essen und Trinken: Eine besondere Spezialität des Landes
ist das ägyptische Gericht Ful (Bohnenspeise). Oft wird auch Qahwa
(gewürzter türkischer Kaffee) getrunken. In Doha stehen internationale
Schnellimbissketten zur Verfügung.
Sonstiges: 10 % Trinkgeld sind üblich, wenn es nicht bereits
in der Rechnung enthalten ist.
Do's and Don't's: Als Frau sollten Sie sich möglichst hochgeschlossen
kleiden. Öffentliches Essen und Trinken sollte in der Fastenzeit
vermieden werden. Zeigen Sie beim Sitzen nicht ihre Fußsohlen, dies
gilt als Beleidigung.
|
|
Wussten Sie schon?
|
An den Stränden im Süden des Landes wird nach Perlen getaucht.
|