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Sprachen:
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Deutsch (schwyzerdütsche Dialekte), Französisch,
Italienisch, Rätoromanisch
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Anreise:
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PKW: Gute Straßenverbindungen in die Schweiz.
Die Benutzung der Alpentunnel ist gebührenpflichtig.
Die bedeutendsten Alpenpässe sind: St. Gotthart, Simplon-Pass,
der Große St. Bernhard, San Bernadino, der Julier-Pass,
der Maloja-Pass und der Umbrail-Pass. Die Autobahnen im Land
sind gebührenpflichtig, die Gebühr kann an den Grenzübergängen
entrichtet werden. Autotelefone müssen mit Papieren an
der Grenze angemeldet werden.
Flugzeug: Internationale Flughäfen sind Zürich,
Genf, Bern und Basel. Swiss (www.swiss.com)
ist die nationale Fluggesellschafte. Direktflüge von
Deutschland aus.
Bahn: Von den Nachbarländern aus gibt es sehr
gute Direktverbindungen in die Schweiz, unter anderem mit
den Eurocity- und den EuroNight-Zügen.
Bus: Das Busunternehmen Eurolines (www.eurolines.com)
und die Deutsche Touring GmbH bieten Busverbindungen in die
Schweiz an
Deutsche Touring GmbH
Am Römerhof 17
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069-79 03 50
Fax: 069-790 32 19
www.deutsche-touring.com
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Einreisebestimmungen:
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Staatsbürger aus EU-Mitgliedsländern sowie Liechtenstein,
Malta, Monaco, San Marino, Slowenien, Ungarn, Zypern, Liechtenstein
und Norwegen können mit einem gültigen Personalausweis
einreisen. Bürger aus Nicht-EU-Ländern brauchen
in der Regel einen Reisepass oder ein Visum.
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Zoll und Einfuhrbestimmungen:
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Betrifft nur Personen aus EU-Ländern.
Tabak: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250
g Tabak (Mindestalter: 17 Jahre)
Betrifft nur Personen aus nichteuropäischen Ländern.
Tabak: 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak
(Mindestalter: 17 Jahre)
Betrifft Personen aus europäischen und nichteuropäischen
Ländern.
Alkohol: 2 l Alkohol (max. 15%), 1 l Alkohol (mind.15%)
(Mindestalter: 17 Jahre)
Waffen: Schusswaffen und Munition unterliegen einer
reglementierten Einfuhrbestimmung.
Drogen und Medikamente: Betäubungsmittel, Absinth
und Gifte unterliegen strengen Einfuhrkontrollen.
Lebensmittel: Straffe Einfuhrbestimmungen für
Fleisch, Fleischwaren, Butter und andere Lebensmittel
Sonstiges: Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 100
sfr sowie andere Produkte bis zu einem Gesamtwert von 100
sfr.
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Reisen im Land:
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PKW: Das Straßennetz der Schweiz ist gut. Wegen
der Wetterbedingungen sind manche Bergstraßen im Winter
jedoch nur bedingt befahrbar. Teilweise werden Schneeketten
und Spikes-Reifen benötigt. Auf einigen Bergstraßen
sind diese sogar Pflicht. Auf Autobahnen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung
von 120km/h, auf Landstraßen 80km/h. Die Autobahnen
im Land sind gebührenpflichtig, die Gebühr kann
an den Grenzübergängen entrichtet werden. In der
Schweiz gilt die 0,8 Grenze. Mietwagen können
in den großen Flughäfen, Städten und Bahnhöfen
gemietet werden.
Flugzeug: Inlandverbindungen mit Swiss.
Bahn: Die Schweiz hat ein gut ausgebautes Schienennetz.
Zum Teil wird der Bahnverkehr von Privatanbietern betrieben,
die größten sind die Rhätische Bahn und die
Berner Oberlandbahn. Es werden zahlreiche Sonderfahrkarten
angeboten, die Vergünstigungen bieten. Infos beim Fremdenverkehrsamt.
Bus: Buslinien fahren auch die abgelegeneren Dörfer
und Städte an.
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Unterkunft:
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Hotel: Viele verschiedene Hotels unterschiedlicher
Kategorien. Weitere Informationen gibt es beim Fremdenverkehrsamt.
In den Reisebüros sind Hotelführer erhältlich.
Ferienhäuser: Adressenlisten sind beim Schweizer
Fremdenverkehrsbüro erhältlich.
Camping: Genauere Auskünfte erteilt der
Verband Schweizerischer Campings
Bahnhofstraße 2
Postfach
CH-3322 Schönbühl
Tel.: +41-(031)-852 06 26
Fax: +41-(031)-852 06 27
www.swisscamps.ch
Das Campen außerhalb der Campingplätze sollte vermieden
werden.
Jugendherberge: Für Jugendliche unter 25 Jahren
mit Jugendherbergsausweis. Restplätze können auch
von älteren Besuchern genutzt werden. Weitere Informationen
erhalten Sie bei
Schweizer Jugendherbergen
Schaffhauserstraße 14
Postfach 161
CH-8042 Zürich
Tel.: +41-(01)-360 14 14
Fax: +41-(01)-360 14 60
www.youthhostel.ch
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Medizinische Vorsorge:
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Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt über die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis.
Genauere Informationen über die Leistungen der Krankenkassen
erhalten Sie bei der
Gemeinsamen Einrichtung KVG
Gibelinstraße 25
CH-4503 Solothum
Tel.: +41-(032)-625 48 20
Fax.: +41-(032)-625 48 29
www.kvg.org
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Feiertage/Veranstaltungen:
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1. Jan., 2. Jan. (Berchtolds-Tag), 9. April (Karfreitag),
12. April (Ostermontag), 20. Mai (Christi Himmelfahrt), 31.
Mai (Pfingstmontag), 1. Aug. (Nationalfeiertag), 25./ 26.
Dez. (Weihnachten).
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Strom:
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220 V, 50 Hz
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Währung:
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Schweizer Franken (1 sfr = 100 Rappen oder Centimes)
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Wichtige Adressen:
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Fremdenverkehrsamt
Schweiz Tourismus
Rossmarkt 23
60311 Frankfurt am main
Postanschrift:
Postfach 160754
60070 Frankfurt am Main
Tel.: 00800-10 02 00 30 (kostenlose Hotline) oder
069-25 60 01 26
Fax: 00800-10 02 00 31
www.myswitzerland.com
Deutsche Botschaft
Willadingweg 83
CH-3006 Bern
Postanschrift:
Postfach 250
CH-3000 Bern 16
Tel.: +41-(031)-359 41 11
Fax: +41-(031)-359 44 44
www.deutsche-botschaft.ch
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4a
10557 Berlin
Tel.: 030-390 40 00
Fax:: 030-391 10 30
www.botschaft-schweiz.de
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Sehenswürdigkeiten:
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Zürich: Die Stadt bietet viele Museen, wie das
Schweizerische Landesmuseum oder das Kunsthaus. Weitere Sehenswürdigkeiten
sind das Basilika Fraumünster aus dem Mittelalter und
das Großmünster, dessen Doppeltürme das Wahrzeichen
von Zürich darstellen.
Bern: Die Hauptstadt der Schweiz hat einen beeindruckenden
mittelalterlichen Stadtkern, der zum Weltkulturerbe gehört.
Locarno: Die idyllisch am Lago Maggiore gelegene Stadt
schmückt sich mit kleinen Gassen und zahlreichen Cafés.
Sie ist einer der beliebtesten Urlaubsorte in der Schweiz.
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Tipps:
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Shopping: Berühmt sind die Schweizer Uhren, Käse,
Stricksachen und feine Schokolade (bekannt ist bei uns auf
jeden Fall Toblerone, die beim Abbeißen so wunderbar
am Gaumen schmerzt). Die Geschäfte haben in der Regel
Mo - Fr 8.00-18.30 Uhr und Sa 8.30-16.00 Uhr geöffnet.
Essen und Trinken: Käse in zahlreichen Varianten
sowie Würste in allen Formen und Arten. Bekannteste Spezialität
ist das Fondue.
Sonstiges: Es ist üblich, den Rechnungsbetrag
als Trinkgeld aufzurunden (hierbei sollte man nicht zu geizig
sein).
Do's and Don't's: Wickeln Sie Blumensträuße
aus, bevor Sie sie der Gastgeberin schenken. Verschenken Sie
nie Chrysanthemen und weiße Astern, da diese bei Beerdigungen
üblich sind.
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Wussten Sie schon?
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Rote Rosen schenkt man in der Schweiz nur der Partnerin oder
dem Partner!
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